Ordentliche Hauptversammlung - Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr bis spätestens 30. April statt. Alle Hauptversammlungen finden in Kopenhagen statt.
Vorladungen - Der Vorstand beruft die Generalversammlung elektronisch ein. Die Mitteilung wird mit einer Frist von mindestens 3 Wochen und höchstens 5 Wochen im Rahmen einer Börsenmitteilung auf der Nasdaq OMX Copenhagen, über die Website des Unternehmens und per E-Mail an Aktionäre veröffentlicht, die sich über die Website des Unternehmens registriert haben
Anlegerportal. Die Anmeldung zur Hauptversammlung erfolgt elektronisch über die Website von CBrain.
Vorschläge - Alle Aktionäre können Vorschläge zur Prüfung auf der Hauptversammlung einreichen. Vorschläge müssen dem Vorstand schriftlich so rechtzeitig vorgelegt werden, dass das Thema auf die Tagesordnung gesetzt werden kann (was in der Praxis spätestens 6 Wochen vor der Hauptversammlung bedeutet).
Abstimmung - Jeder Aktionär, dessen Name im Aktienregister eingetragen ist und der am Tag der Registrierung Inhaber von cBrain-Aktien ist und sich spätestens 5 Tage vor der Hauptversammlung registriert hat, hat das Recht, an der Vorlage einer Zugangskarte teilzunehmen und gegen die Vorlage einer Zugangskarte zu stimmen. Eine Aktie gibt auf der Hauptversammlung eine Stimme ab. Über die Notwendigkeit einer Abstimmung entscheidet zunächst der Dirigent, der vom Vorstand ernannt wird.
Teilnahme/Vollmacht - Jeder Aktionär ist berechtigt, persönlich zusammen mit einem Berater oder einem Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen, der das Stimmrecht im Namen der Person ausüben kann, indem er eine schriftliche und gültige Vollmacht vorlegt. Es ist auch möglich, dass ein Aktionär dem Verwaltungsrat eine Vollmacht erteilt oder per Post abstimmt.